Freiliegende Wasserleitungen müssen geschützt werden, um Frostschäden zu vermeiden. Überprüfen Sie deshalb alle frostgefährdeten Leitungen an Aussenwänden, in Gärten, Zuführungen zu Teichen und Schwimmbecken, Wasserleitungen in ungeheizten Garagen etc. Entwässern Sie alle Anlagen rechtzeitig vor Eintritt des ersten Frosts. Schliessen Sie nach Entleerung den Wasserhahn wieder. Leitungen, die nicht zu entleeren sind, müssen ausreichend mit Isoliermaterial umwickelt werden. Bei Eintritt des Tauwetters im Frühjahr besteht die Gefahr, dass aus den aufgetauten Leitungen Wasser austritt und Keller oder Terrasse unter Wasser setzt.

Ist eine Wasserleitung eingefroren, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie und helfen Ihnen weiter.